Rechnungslogik: Abrechnung des Grundlehrgangs

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Wenn sich der Teilnehmer im Grundlehrgang befindet, wird die Abrechnung immer mit diesem Grundlehrgang gemacht. Egal, ob der Teilnehmer auch noch für andere Fach-Kurse eingeplant ist. Der Zeitraum für den Grundlehrgang wird durch den Beginn der Kurse und das Ende des Grundlehrgangs in den Ausbildungsdaten festgelegt:

Definition der Länge des Grundlehrgangs in den Ausbildungsdaten des Teilnehmers


In den Stammdaten des Ausbildungsberufs wird festgelegt ob, bzw. welche Grundkurse für den Beruf angeboten werden:

Grundkurse des Berufs
Grundkurse des Berufs


Bei der Erstellung der Rechnung wird nun für jeden Teilnehmer geprüft, welcher Grundkurs ggf. abgerechnet werden kann. Dazu wird die Differenz zwischen dem Datum Beginn der Kurse und Ende Grundlehrgang in Wochen berechnet. Anhand dieser Differenz wird geprüft, welcher der für den Ausbildungsberuf definierten Grundkurse die Bedingungen der MinWoche bzw. MaxWoche erfüllt..

Beispiele

Beispiele für die Abrechnung von Teilnehmern im Grundlehrgang
Beispiele für die Abrechnung von Teilnehmern im Grundlehrgang


Der Kurs GLM-3 wurde so definiert, dass hier nur Teilnehmer abgerechnet werden können, die sich maximal 12 Wochen lang im Grundlehrgang befinden. Dabei ist es unerheblich wann der Grundlehrgang für den Teilnehmer startet. Im Beispiel wurde sowohl für Teilnehmer 1 und Teilnehmer 2 die Länge des Grundlehrgangs als 12 Wochen definiert. Obwohl diese Teilnehmer zu unterschiedlichen Zeiten starten, werden beide mit dem GLM-3 abgerechnet. Bei Teilnehmer 3 dagegen beträgt die Differenz zwischen dem Beginn der Kurse und Ende Grundlehrgang 13 Wochen und erfüllt somit nicht mehr die Bedingungen für den GLM-3. In diesem Fall wird immer versucht den nächst-höheren Grundkurs zu ermitteln. In Beispiel-Szenario wäre das der GLM-6. Teilnehmer 3 würde also mit dem GLM-6 und dem dazugehörigen Preis abgerechnet werden.

Sollte es keinen nächst-höheren Grundkurs mehr geben, wird der Teilnehmer mit den eingeplanten Fachstufen-Kursen abgerechnet. Im Beispiel befindet sich der Teilnehmer 7 für 55 Wochen im Grundlehrgang und erfüllt somit keine der Bedingungen der definierten Grundkurse. Ist der Teilnehmer nun in Fach-Kursen wie z.B. Drehen eingeplant, wird auch die Abrechnung des Drehen-Kurses durchgeführt, bzw. jeweils mit den geplanten Fachstufen-Kursen.

In manchen Fällen macht es Sinn eine Mindestlänge des Grundlehrgangs festzulegen um z.B. rabattierte Preise anbieten zu können. Im Beispiel-Szenario wurde der GLM-S so definiert, dass der Teilnehmer mindestens 15 Wochen lang im Grundkurs bleiben muss und maximal 30 Wochen. Teilnehmer 8 befindet sich 18 Wochen lang im Grundlehrgang und erfüllt daher die Bedingung für mindestens 15 Wochen Grundlehrgang und kann mit dem gesonderten Preis abgerechnet werden. Da Teilnehmer 3 nicht die Bedingung der Mindestanzahl an Wochen erfüllt, kann er nicht mit dem GLM-S abgerechnet werden.